GI-Stellungnahme zur Cloud-Speicherung von Gesundheitsdaten

Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) hat ihre Empfehlungen hinsichtlich der C5-Äquivalenzverordnung beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingereicht. Sie sollen dazu beitragen, den Schutz von Gesundheitsdaten in Cloudspeichern weiterhin hochzuhalten. Die GI verweist darauf, dass Gesundheits- und Sozialdaten besonders sensibel sind und Standards zum Schutz dieser Daten besonders hohen Anforderungen genügen müssen.

Dazu Prof. Dr. Frank Pallas, Sprecher der Fachgruppe Datenschutzfördernde Technik (PET): „Mit der C5-Äquivalenzverordnung werden Standards wie die ISO 27001 als Sicherheitsnachweis akzeptiert. Diese Standards sind nicht für hoch sensible Gesundheits- und Sozialdaten ausgerichtet. Das Ziel muss bleiben, spezifische und strengere Standards zu etablieren.“

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Link: GI-Stellungnahme zur Cloud-Speicherung von Gesundheitsdaten: Basisschutz darf nur ein erster Schritt zu strengen Standards sein – Gesellschaft für Informatik e.V.

 

FrankPallas_Sprecher der Fachgruppe PET